Haftungsausschluss
Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen wird nicht übernommen.
REACH ist eine EU-Verordnung, die am 01.06.2007 in Kraft getreten ist.
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend umstrukturiert und harmonisiert.
Chemikalien in Mengen von 1 t/a oder mehr dürfen nur hergestellt oder importiert werden, wenn sie zuvor registriert und bewertet wurden. Besonders gefährliche Stoffe müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen.
Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften können einer Zulassungspflicht unterliegen.
Die europäische Chemikalienagentur (ECHA) publiziert eine Liste mit Stoffen, die für die Zulassung in Frage kommen können, die sog. Kandidatenliste. Diese Liste wird laufend ergänzt. Stoffe die letztendlich der Zulassung unterliegen, werden in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen.
Beim Zulassungsverfahren wird über eine befristete Zulassung und eine mit Auflagen verbundene Nutzung für bestimmte Verwendungen oder sogar über ein Verwendungsverbot entschieden.
REACH sieht vor, daß Informationen vom Hersteller über die Händler dem Anwender übermittelt werden und umgekehrt. Ein wichtigstes Instrument hierfür sind die Sicherheitsdatenblätter.
Sicherheitsdatenblätter müssen ab 1. Juni 2007 der REACH-Verordnung entsprechen. Bestehende Sicherheitsdatenblätter müssen aber nicht automatisch geändert werden.
Nach erfolgter Registrierung werden zusätzliche Informationen im Sicherheitsdatenblatt aufgenommen (z.B. die Registrierungsnummer); ggf. wird ein „erweitertes Sicherheitsdatenblatt" erarbeitet, dem als Anhang einschlägige Expositionszenarien beigefügt werden.
Hat ein Anwender neue Erkenntnisse über gefährliche Eigenschaften eines Stoffes, muss er seine Lieferanten informieren.
Verwendung, nachgeschalteter Anwender
Unsere Vorlieferanten werden Verwendungen, für die der Stoff vorgesehen ist, registrieren lassen, falls die Stoffe unter die Registrierpflicht fallen.
Sie sind als Anwender berechtigt, uns Ihre Verwendung mitzuteilen, damit wir diese innerhalb der Lieferkette weitergeben können und der Hersteller diese nach Prüfung in das Registrierungsdossier aufnehmen kann.
Sollten Sie Ihre Verwendungen dem Hersteller/Importeur nicht offen legen wollen, müssen Sie einen eigenen Stoffsicherheitsbericht erstellen. Aussagen zum Risiko müssen Sie laut REACH dann selbst ausarbeiten und kommunizieren.
Die Umsetzung der REACH-Verordnung ist für die Th.Geyer Gruppe von großer Bedeutung. Als Händler sind wir uns der Verpflichtungen bewusst, die sich aus der Kommunikation innerhalb der Lieferkette ergeben.
Unsere Hersteller werden Verwendungen, für die die Stoffe von unseren Herstellern vorgesehen sind, registrieren lassen. Sicher sind unseren Herstellern nicht alle Verwendungen bekannt. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, uns Ihre Verwendungen mitzuteilen, damit wir diese an unsere Vorlieferanten weiterleiten können. Hierzu steht ein Fragebogen zur Verfügung. Der Fragebogen orientiert sich an dem von der europäischen Chemikalienagentur ECHA entwickelten System, welches die große Zahl der gegenwärtig existierenden, verschiedenen Verwendungen von Substanzen und Zubereitungen in den unterschiedlichen industriellen Bereichen strukturiert und die Beschreibungen der Verwendungen standardisiert. Dieses sog. "Use-Descriptor System" basiert auf fünf separaten Kategorien. Jede Kategorie hat vordefinierte Deskriptoren (Verwendungsbeschreibungen), die in Kombination miteinander eine kurze Beschreibung der Verwendung ermöglichen.
Die fünf Hauptkategorien sind:
Informationen zum Thema können Sie im Internet abrufen. Wie empfehlen dazu:
Info der ECHA für Chapter R.12: Use descriptor system (externer Link)
Wenn Sie uns Verwendungen mitteilen möchten, bitten wir Sie, die nachfolgende Exceldatei auf Ihr System herunterzuladen. Beim Ausfüllen der Exceldatei ist folgendes zu beachten:
Das Einfügen Ihrer Kundennummer und der von uns genutzten Artikelnummer sind zwingend erforderlich. Beim Fehlen der Daten können wir Ihre Angaben nicht bearbeiten und damit Ihre Daten nicht bei der Weitergabe innerhalb der Lieferkette berücksichtigen. Falls Sie einen Artikel für mehrere Verwendungen einsetzen, muss für jede Verwendung eine Zeile ausgefüllt werden.
Die ausgefüllte Datei senden Sie bitte an holtmann@thgeyer.de.
Weitere Informationen
Zum Thema REACH
Auf folgenden Webseiten finden Sie die weiteren Informationen:
Auskünfte erteilt
der Reach-CLP-Helpdesk der Bundesbehörden bei der BAuA
Tel.: +49 231 9071-2971 (Informationszentrum der BAuA)
Fax: +49 231 9071-2679
E-Mail: reach-clp@baua.bund.de