Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist berechtigt, wer die Einladung dazu persönlich per gedruckter Karte oder per E-Mail durch seine Ansprechpartnerin/seinen Ansprechpartner im Vertriebsaußendienst der Th. Geyer GmbH & Co. KG erhalten hat. Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die Compliance Regeln seines Unternehmens/seines Arbeitgebers zu beachten und auf eine Teilnahme zu verzichten, wenn die Regeln diese nicht zulassen.

Veranstaltet wird das Gewinnspiel von der Th. Geyer GmbH & Co. KG, Dornierstr. 4-6, 71272 Renningen, nachfolgend „Veranstalterin“ genannt.

Die Teilnahme ist nur im Zeitraum vom 01.02.2023, 0:00 Uhr, bis zum 17.03.2023, 24:00 Uhr, möglich.

Auf der eingangs genannten Einladung zum Gewinnspiel ist die Adresse (URL) der Gewinnspiel-Webseite angegeben. Die Teilnahme ist nur online über diese Seite möglich. Der Zugriff ist durch ein Passwort gesichert, das auf der Gewinnspielkarte aufgedruckt ist. Die Weitergabe der Gewinnspielkarte sowie des Passworts ist nicht gestattet.

Mit dem passwortgeschützten Zugang erhält die Teilnehmerin/der Teilnehmer die Möglichkeit, in einem Formular Daten einzugeben, die zwingend für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich sind. Zudem ist eine Gewinnspielfrage zu beantworten. Wer die Pflichtfelder sowie die Gewinnspielfrage ausgefüllt hat und diesen Teilnahmebedingungen zugestimmt hat, kann das Formular über einen gekennzeichneten Button absenden, um die Daten an die Veranstalterin zu übermitteln.

Unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verlost die Veranstalterin Fahrten im Th. Geyer Heißluftballon. Dafür stehen insgesamt drei Fahrttermine zur Auswahl. Jedem Fahrttermin ist eine bestimmte Region zugeordnet. Bei der Teilnahme ist zwingend die Angabe des Wunschtermins erforderlich. Änderungen an der Zuordnung von Termin und Region sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Die Fahrten werden durch das Luftfahrtunternehmen Sunshine-Ballooning, Herwigstrasse 13, 89129 Langenau, Lizenznummer BW 443 beim Regierungspräsidium Stuttgart, im Auftrag der Veranstalterin durchgeführt. Die An- und Abreise sowie mögliche Übernachtungskosten der Gewinnerinnen und Gewinner im Zusammenhang mit der Ballonfahrt werden nicht durch die Veranstalterin übernommen.

Ballonfahrten können nur bei geeigneten Wetterbedingungen durchgeführt werden. Daher besteht kein Anspruch, dass die Fahrt am ausgewählten Termin stattfinden wird. Die Veranstalterin behält sich in diesem Fall eine alternative Option für die Gewinnerin/den Gewinner vor.

Die Gewinnerinnen/die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Eine Auszahlung des Gegenwerts der Ballonfahrt ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Unternehmen der Th. Geyer Gruppe sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Für das Absenden des Gewinnspielformulars müssen die Kenntnisnahme und Einwilligung zu den Teilnahme- und Datenschutzhinweisen bestätigt werden.